Corona beeinflusst auch unser Lüftungsverhalten.
Generell galt es vor Corona anders zu lüften, nämlich.
- 3- bis 4-mal täglich Fenster & Türen öffnen
- Fenster kurz komplett öffnen statt dauerhaft gekippte Fenster
- Fenster/Innentüren auf der gegenüberliegenden Seite öffnen, um für Durchzug sorgen
- vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen die Fenster öffnen
- große Mengen an Dampf sofort ins Freie ablüften
- Keller: im Sommer nur nachts oder in den frühen Morgenstunden, Auskühlung vermeiden
- Im Sommer: früh morgens, spät abends oder nachts die Fenster öffnen, tagsüber nur stoßlüften
- Im Winter: beim Stoßlüften Thermostate runterdrehen, Fenster nicht kippen!
- Bei Heuschnupfen und Allergie: in Städten morgens und auf dem Land abends Fenster kurz öffnen
- Komfortables Lüften durch Lüftungsanlagen
Mit, oder auch durch Corona hat die Luft, bzw. auch das Lüften einen anderen Stellenwert erhalten – Lüften als ergänzende Maßnahme gegen Corona.
Die Empfehlung der Bundesregierung für infektionsschutzgerechtes Lüften schafft Handlungssicherheit bei der Gestaltung des Arbeits- und Bevölkerungsschutzes. Entsprechend § 4 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz ist es Ziel, durch fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2-Infektionen möglichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten.
Weitere Informationen erhalten Sie als Empfehlung der Bundesregierung für Infektionsschutzgerechtes Lüften unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/infektionsschutzgerechtes-lueften.html;jsessionid=C4F0265D0D349CAB3DEFEE79C2208833.delivery1-replication