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Corona beeinflusst auch unser Lüftungsverhalten.

Generell galt es vor Corona anders zu lüften, nämlich.

  • 3- bis 4-mal täglich Fenster & Türen öffnen
  • Fenster kurz komplett öffnen statt dauerhaft gekippte Fenster
  • Fenster/Innentüren auf der gegenüberliegenden Seite öffnen, um für Durchzug sorgen
  • vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen die Fenster öffnen
  • große Mengen an Dampf sofort ins Freie ablüften
  • Keller: im Sommer nur nachts oder in den frühen Morgenstunden, Auskühlung vermeiden
  • Im Sommer: früh morgens, spät abends oder nachts die Fenster öffnen, tagsüber nur stoßlüften
  • Im Winter: beim Stoßlüften Thermostate runterdrehen, Fenster nicht kippen!
  • Bei Heuschnupfen und Allergie: in Städten morgens und auf dem Land abends Fenster kurz öffnen
  • Komfortables Lüften durch Lüftungsanlagen

Mit, oder auch durch Corona hat die Luft, bzw. auch das Lüften einen anderen Stellenwert erhalten – Lüften als ergänzende Maßnahme gegen Corona.

Die Empfehlung der Bundesregierung für infektionsschutzgerechtes Lüften schafft Handlungssicherheit bei der Gestaltung des Arbeits- und Bevölkerungsschutzes. Entsprechend § 4 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz ist es Ziel, durch fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2-Infektionen möglichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten.

Weitere Informationen erhalten Sie als Empfehlung der Bundesregierung für Infektionsschutzgerechtes Lüften unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/infektionsschutzgerechtes-lueften.html;jsessionid=C4F0265D0D349CAB3DEFEE79C2208833.delivery1-replication

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